Hinweise zum Baden und Badestellenkennzeichnung

Für einen sicheren Badespaß sollten einige Hinweise beachtet werden.

Eine Seefahrt die ist lustig - auch im Kleinformat am Ostseestrand in Warnemünde ein Riesenspaß, © TMV/Werk3

Hinweise zum Baden und Badestellenkennzeichnung

Für einen sicheren Badespaß sollten einige Hinweise beachtet werden.

Was wäre ein Sommertag ohne die erfrischende Abkühlung im kalten Nass? Mit der Ostsee und den über 2000 Seen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Badestellen, die zum Badevergnügen einladen.

Was wäre ein Sommertag ohne die erfrischende Abkühlung im kalten Nass? Mit der Ostsee und den über 2000 Seen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Badestellen, die zum Badevergnügen einladen.

Da das Baden in offenen Gewässern durch Strömungen, die Brandung und Wellengang auch bei geübten Schwimmern Gefahrensituationen hervorrufen kann, ist es ratsam nur an bewachten Badestellen zu baden.

Badestellenkennzeichnung an bewachten Badestellen

Seit 2003 hat die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) neue Kennzeichnungen zur Sicherung der Badestellen des Landes eingeführt. Diese sind mittlerweile auch durch das Deutsche Institut für Normung als nationale Norm für Deutschland festgeschrieben worden.

  • Rot-gelbe Flagge
    Eine rot-gelbe Flagge am Mast einer Wachstation bzw. zusätzlich direkt am Strand zeigt ein Badegebiet an, das von Rettungsschwimmern gesichert wird.
     
  • Gelbe Flagge
    Wenn zusätzlich eine gelbe Flagge am Mast der Wachstation weht, besteht ein Badeverbot wegen ungeeigneter Wasser- und Wetterbedingungen für ungeübte Schwimmer, Kinder und ältere Personen.
     
  • Rote Flagge
    Eine rote Flagge hingegen zeigt wegen akuter Gefahrenlagen, wie Strömung, hoher Wellengang, aber auch Wasserverschmutzung, ein generelles Badeverbot an.
     
  • Schwarz-weiße Flagge
    Strandabschnitte, die für die Sondernutzung von Wassersportgeräten vorgesehen wurden, werden durch eine schwarz-weiß geviertelte Positionsflagge gekennzeichnet. Hier können Surfbretter, Segelboote oder Jetskis zu Wasser gelassen werden. Hier besteht ein generelles Badeverbot, um den Schwimmer keiner unnötigen Gefahrenlage auszusetzen

 

Baderegeln

Besonders Kinder mögen das Baden im kühlen Nass. Damit die sommerlichen Stunden für Groß und Klein in schöner Erinnerung bleiben, helfen gegenseitige  Aufmerksamkeit sowie das Einhalten und Vorleben einiger Baderegeln.

  1. Gehe als Nichtschwimmer nicht zu tief ins Wasser.
  2. Springe niemals in unbekannte Gewässer.
  3. Gehe nicht überhitzt baden.
  4. Verlasse bei Gewitter sofort das Wasser.
  5. Überschätze nicht deine körperlichen Fähigkeiten.
  6. Bade nicht mit vollem oder ganz leerem Magen.
  7. Folge den Anweisungen der Rettungsschwimmer*innen und achte auf die örtlichen Warnhinweise (Badeverbote).
  8. Benutze keine Luftmatratze o.ä. als Schwimmhilfe.
  9. Schwimme nie allein in unbeaufsichtigten Gewässern. 
  10. Schwimme nur in gekennzeichneten Badebereichen.
  11. Rufe nie um Hilfe, wenn keine Gefahr besteht. 
     

Zum Download: Baderegeln (pdf, 2,5 MB)
 

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