Damit Sie Ihren Urlaub bei uns richtig planen können, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt.
Als Angehöriger der EU-Staaten benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten sind jedoch für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumspflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 3 Monaten pro Halbjahr benötigen Sie kein Visum, wenn Sie Angehöriger eines Staates sind, für den die Europäische Gemeinschaft die Visumspflicht aufgehoben hat. Dies sind folgende Länder:
*= mit Einschränkungen
Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie beim
Auswärtigen Amt »
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung eines Antrages für ein Visum bis zu zehn Tagen dauern kann. Denken Sie also rechtzeitig daran.
Zoll- und Grenzbestimmungen für Wassersportler
Das ostdeutsche Küstenrevier ist Außengrenze der so genannten Schengen-Staaten. Dementsprechend sind Zoll- und Bundesgrenzschutz präsent. Insbesondere bei einer Fahrt über das Oderhaff in polnische Gewässer sollte man sich gewissenhaft an die Vorschriften halten und einen gültigen Personalausweis mitführen. Der Beitritt Polens in die EU am 30.04.2004 erleichtert zukünftig das Passieren der Staatsgrenzen. Bei den Dienststellen des Bundesgrenzschutzes ist eine Grenzerlaubnis kostenfrei zu erhalten. Sie gestattet Wassersportlern auch außerhalb der regulären Grenzübergangsstellen zur Ein- und Ausreise.
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