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Vortrag der Betreuungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen
Wenn jemand durch Unfall oder Krankheit wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln kann, können nur in zwei Fällen Angehörige entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder als Vollmachtnehmer oder als gerichtlich bestellter Betreuer.
1. Die Betreuungsbehörde gibt einen Überblick zur Vorsorgevollmacht und u.a. die Möglichkeit der öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers in der Betreuungsbehörde.
2. Wir informieren zum Betreuungsrecht und insbesondere zu Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betreuers.
3. Für die Erstellung einer Patientenverfügung geben wir Hinweise und erläutern, was dabei beachtet werden muss.
kostenlose Veranstaltung
Störtebekerstraße 8a
18528 Bergen auf Rügen
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