Dr. Antje Strahl und Dr. Reno Stutz berichten über ihre Nachforschungen zum Umgang mit dem zurückgelassenen Eigentum von Flüchtlingen aus der DDR.
Wer vor 1989 ohne Genehmigung aus der Deutsche Demokratischen Republik „umzog“, musste in der Regel einen großen Teil seines Besitzes zurücklassen. Was aus diesen sogenannten Flüchtlings-Rücklässen wurde, untersuchten die Rostocker Historiker Dr. Antje Strahl und Dr. Reno Stutz zwischen 2019 und 2021 beispielhaft für den Bezirk Schwerin.
Von 1945 bis 1989 verließen Tausende Menschen die SBZ bzw. DDR, um in den „Westen“ zu gelangen. Der seit 1953 als Republikflucht bezeichnete illegale Fortgang führte zur Konfiszierung des zurückgelassenen Privatbesitzes durch die Behörden der DDR. Dieser umfasste Hausgegenstände, Möbel, Nutztiere und Maschinen, aber auch Kulturgüter. Letzteren galt das besondere Interesse der beiden Rostocker Provenienzforscher.
Wie wurden diese Rücklässe verwertet? Wer waren die Nutznießer? Fragen, auf die das zweijährige Projekt Antworten zu geben versuchte. Dabei galt es unter anderem, den Einfluss der sowjetischen Besatzungsorgane, der Parteien, der Bezirks- und Kreisverwaltungen sowie der Volkspolizei, des Zolls und des Ministeriums für Staatssicherheit zu analysieren. Insbesondere auf dem Land hatten auch Bürgermeister und Vertreter der Bodenreformkommissionen Zugriff.
Folgen Sie den beiden Historikern am 29. Mai 2024 im Schleswig-Holstein-Haus auf ihrer Forschungsreise durch die Archive, von „B“ wie Bützow bis nach „W“ wie Wittenberge.