Leider schon vorbei
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Wenn eine Ehe oder Partnerschaft zu Ende geht, stehen viele Paare vor der Frage: Wer bekommt was? Besonders das gemeinsame Haus und das Vermögen sorgen oft für Diskussionen.
Ehe/Partnerschaft aus - was geschieht mit Vermögen und Haus?
Ohne Ehevertrag gilt bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich. Das bedeutet: Was während der Ehe an Vermögen dazukam, wird gerecht zwischen den Eheleuten aufgeteilt – unabhängig davon, wer es verdient oder gespart hat. Dinge, die vor der Ehe schon vorhanden waren oder geerbt wurden, bleiben beim jeweiligen Partner. Wichtig: Einvernehmliche Lösungen sparen bei der Aufteilung Nerven, Zeit und Geld.
Auch Mediation kann helfen, eine faire Lösung zu finden – ohne Rosenkrieg. Über alles rechtlich Wichtige, wie die Vermögenswerte zu welchen Stichtagen ermittelt und berücksichtigt werden, welche Alternativen es gibt und welche Rechtslage bei Beendigung der Partnerschaft gilt, erläutert anschaulich eine erfahrene Rostocker Rechtsanwältin bei einem Vortrag des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Montag, den 19. Mai, ab 18.30 Uhr, in Rostock, Friedrichstr. 23 (Kulturzentrum "Frieda 23"). Die Referentin gibt auch rechtliche Hinweise, Tipps und beantwortet Fragen.
Anmeldung und eine kleine Spende bei Teilnahme wären nett: E-Mail an Rostock@isuv.de oder Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst)
Friedrichstraße 23
18057 Rostock