Tipps für richtiges Verhalten im Straßenverkehr
Wussten Sie´s schon, es gibt sie noch, die gute alte Verkehrsteilnehmerschulung aus früheren Zeiten. Manch einer kann sich noch daran erinnern, einmal im Monat ging es zur Verkehrsteilnehmerschulung und da erfährt man die Neuigkeiten aus der Straßenverkehrsordnung und dem aktuellen Unfallgeschehen sowie all das was der Kraftfahrer braucht. Für den Besuch gab es dann noch die Eintragung in die Begleitkarte, auf welche hin dann mancher Polizist ein Auge zu drückte, wenn man doch mal über die Stränge schlug. Die Begleitkarte finden wir heute leider nicht mehr vor, was nicht bedeutet, dass die Schulung ihren Wert verloren hat.
Es ist manchmal noch zu erkennen, wie so mancher Kraftfahrer noch nach den Verkehrsregeln von 1970 fährt. Sollte es hier zu Problemen kommen, ist es dem Richter schlichtweg egal, ob Ihnen die „neue“ Regelung bekannt war oder nicht. Er richtet nach dem Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. (aus SVG Sachsen und Thüringen/Aus- und Weiterbildung/Verkehrsteilnehmerschulung)
Herr Alfons Bärwald, ehemaliger Fahrlehrer, führt die Verkehrsteilnehmerschulungen durch.