Pferdestrand Börgerende Strandaufgang 0-1
Der Pferdestrand erstreckt sich von Aufgang Nr. 1 ostwärts bis zum "Gespensterwald", Aufgang Nr. 0. Für den Reitstrand gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September folgende Einschränkung: Reitverbot an Aufgang Nr. 0 ostwärts bis zum "Gespensterwald". Das Reiten ist nur in den gekennzeichneten Strandflächen gestattet.