Leider schon vorbei
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In einer Online-Informationsveranstaltung wird praxisnah erläutert, welche Einkommensarten berücksichtigt werden und wie sich Abzüge auswirken.
Die richtige Ermittlung des Einkommens ist die Grundlage jeder Unterhaltsberechnung – sei es beim Kindesunterhalt, beim Partner- oder beim Ehegattenunterhalt. Viele Betroffene stehen jedoch vor der Frage: Was zählt überhaupt zum Einkommen und welche Abzüge sind zulässig?
In einer öffentlichen Veranstaltung des gemeinnützigen Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) informiert darüber online eine Fachanwältin für Familienrecht anschaulich. Die erfahrene Referentin stellt praxisnah typische Einkommensarten und Abzugsmöglichkeiten vor, erläutert rechtliche Besonderheiten und beantwortet Fragen. Ziel ist es, Orientierung in einem komplexen und oftmals konfliktbeladenen Thema zu geben. Zitat der Fachanwältin: „Gerade bei Unterhaltsfragen entstehen Unsicherheiten, die nicht selten zu Streit führen. Eine transparente und sachgerechte Einkommensberechnung ist daher von großer Bedeutung."
Die Teilnahme ist kostenlos; über eine kleine Spende freuen wir uns. Anmeldung per E-Mail an Rostock@isuv.de (Herr Ernst) ist erforderlich, damit Ihnen der Zugangslink zugeschickt werden kann.
Friedrichstraße 23
18057 Rostock