Rechtsanwalt für Familienrecht informiert, gibt rechtliche Hinweise, Tipps und beantwortet Fragen
Wenn Eltern sich trennen, stehen viele Familien vor diesen rechtlichen Fragen: Wer zahlt in welcher Höhe Kindesunterhalt? Wie wird der Umgang geregelt? Was bedeutet gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht?
Grundsätzlich ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, unterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Kinder haben auch nach Trennung ihrer Eltern das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Immer mehr Familien entscheiden sich nach der Trennung für eine paritätische Betreuung Ihrer Kinder. Welche Kriterien sind dabei wichtig? Auch nach der Trennung behalten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet: Wichtige Entscheidungen – etwa zur Schulwahl, zur medizinischen Versorgung oder zum Aufenthaltsort – müssen gemeinsam getroffen werden. Ziel aller Regelungen ist es, das Wohl des Kindes zu schützen und stabile Beziehungen zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Über Einzelheiten zum Thema informiert am 23. März, 18.30 Uhr, ein Rostocker Rechtsanwalt im Kultur- und Medienzentrum (FRIEDA 23), in 18057 Rostock, Friedrichstraße 23.
Der erfahrene Referent gibt auch rechtliche Hinweise, Tipps und beantwortet Fragen. Die Teilnahme ist kostenlos, aber über eine kleine Spende freuen wir uns.
Veranstalter/Kontakt: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Rostock, Tel. 0176 52758560 (Frau Wendt), E-Mail: Rostock@isuv.de Anmeldung wird empfohlen.



